Das Problem: Viele Partner, viele Rechnungen
Ein Partner, der Ihnen Kunden vermittelt, erbringt eine Leistung an Sie und müsste dafür grundsätzlich eine Rechnung ausstellen, sofern er Unternehmer ist. Bei einem Programm mit Dutzenden oder Hunderten Partnern bedeutet das: Rechnungen kommen unvollständig, mit falscher Steuer, ohne fortlaufende Nummer oder gar nicht. Ihre Buchhaltung läuft hinterher, und die Auszahlung verzögert sich.
Das Umsatzsteuerrecht kennt dafür einen Ausweg, die Gutschrift. Gemeint ist nicht die Erstattung, die man im Alltag so nennt, sondern eine Abrechnung, die der Leistungsempfänger im Namen des Leistenden erstellt.
Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG
Nach § 14 Abs. 2 UStG kann eine Rechnung auch vom Leistungsempfänger ausgestellt werden, wenn dies vereinbart ist. Dieses Dokument heißt Gutschrift. Es ist eine vollwertige Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, nur dass der Aussteller nicht der Leistende, sondern der Empfänger der Leistung ist. Die Leistung bleibt die des Partners; Sie rechnen sie lediglich für ihn ab.
Zwei Voraussetzungen stehen im Mittelpunkt: eine vorherige Vereinbarung zwischen beiden Seiten und die Einhaltung der inhaltlichen Pflichtangaben. Außerdem verliert die Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung, wenn der Partner ihr widerspricht. Das Verfahren verlangt deshalb Transparenz: Der Partner muss die Gutschrift erhalten und prüfen können.
Die Vereinbarung: Zustimmung in den Partner-AGB
Die Vereinbarung muss vor der ersten Gutschrift stehen. In der Praxis wird sie in die Teilnahmebedingungen des Partnerprogramms aufgenommen: Der Partner stimmt zu, dass Abrechnungen per Gutschrift erfolgen, und bestätigt, dass er Angaben zu seinem Steuerstatus pflegt.
Wichtig ist die Nachweisbarkeit. Halten Sie fest, wer wann welcher Fassung der Partner-AGB zugestimmt hat. Provisora versioniert die Bedingungen, protokolliert die Zustimmung beim Onboarding und weist die AGB-Version auf jeder Gutschrift aus. Die Formulierung der Klausel gehört in die Prüfung Ihrer Rechtsberatung.
Pflichtangaben: Was auf die Gutschrift gehört
Da die Gutschrift eine Rechnung ist, gelten die Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG. Zusätzlich muss das Dokument als „Gutschrift“ bezeichnet sein. Typischerweise gehören dazu:
- vollständiger Name und Anschrift von Partner (Leistender) und Aussteller (Empfänger)
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Partners
- Ausstellungsdatum und eine fortlaufende, einmalige Nummer
- Art und Umfang der Leistung sowie Leistungszeitraum
- Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, oder der Hinweis auf eine Steuerbefreiung
- die Angabe „Gutschrift“
Umsetzung in Provisora
Provisora erzeugt je Partner mit Guthaben einen Gutschrift-Lauf zum Monatsende. Jede Gutschrift erhält eine fortlaufende Nummer, den Leistungszeitraum, Positionen je Vergütungsmodell und den Netto/USt-Split beziehungsweise den Hinweis nach § 19 UStG. Die Zustimmung ergibt sich aus der ausgewiesenen AGB-Version. Wie das aussieht, zeigt das Gutschrift-Beispiel mit allen Angaben erklärt. Alle Werte dort sind Beispielwerte.
Partner mit Kleinunternehmerstatus
Viele Partner sind Einzelunternehmer, Blogger oder Influencer. Wer unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG fällt, weist keine Umsatzsteuer aus. Auf der Gutschrift steht dann kein Steuerbetrag, dafür ein Hinweis auf die Regelung. Für Sie als Händler entfällt in diesem Fall auch der Vorsteuerabzug aus dieser Gutschrift.
Den Steuerstatus teilt der Partner mit, und er muss ihn aktuell halten. Ändert er sich, etwa durch Überschreiten einer Umsatzgrenze, ändert sich auch die Gutschrift. Hinterlegen Sie den Status deshalb im Partner-Konto und lassen Sie ihn beim Onboarding bestätigen. Die konkreten Schwellenwerte und Voraussetzungen können sich ändern, prüfen Sie diese mit Ihrer Steuerberatung.
Partner im Ausland und Privatpersonen
Bei Partnern aus dem EU-Ausland oder Drittländern kann sich die umsatzsteuerliche Behandlung unterscheiden. Häufig verschiebt sich die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge nach § 13b UStG), und die Gutschrift enthält keinen deutschen Steuerausweis. Ob und wie das auf Ihr Programm zutrifft, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie das vor der Aufnahme ausländischer Partner mit Ihrer Steuerberatung.
Auch Privatpersonen ohne unternehmerische Tätigkeit sind ein Sonderfall: Für sie gilt das Rechnungsrecht nicht in gleicher Weise, und es können andere steuerliche Folgen entstehen. Entscheiden Sie bewusst, ob Ihr Programm solche Partner zulässt, und dokumentieren Sie den Umgang in den Teilnahmebedingungen.
Format: ZUGFeRD und elektronische Rechnung
Die Gutschrift muss nicht auf Papier erfolgen. Im B2B-Bereich wird die elektronische Rechnung in Deutschland schrittweise zur Regel, mit Übergangsfristen. Gutschriften sind Rechnungen und fallen unter dieselben Anforderungen. ZUGFeRD ist ein verbreitetes Format: ein PDF mit eingebetteten, maschinenlesbaren Rechnungsdaten.
Provisora liefert die Gutschrift als ZUGFeRD-PDF per E-Mail und im Partner-Portal. Das genaue Profil und die Behandlung von EU-Partnern lassen Sie bitte von Ihrer Steuerberatung bestätigen; dies ist bei Provisora noch als offener Punkt gekennzeichnet.
Buchung in der Finanzbuchhaltung
Für die Buchhaltung ist die Gutschrift ein Eingangsbeleg: Aufwand für Provisionen, gegebenenfalls Vorsteuer, Verbindlichkeit gegenüber dem Partner bis zur Zahlung. Statt jede Gutschrift einzeln zu erfassen, importieren viele Kanzleien einen Buchungsstapel. Provisora exportiert die Gutschriften im DATEV-EXTF-Format mit den PDFs als Belegbild. Die Kontenzuordnung legen Sie mit Ihrer Buchhaltung fest.
Korrekturen sind ein häufiger Streitpunkt. Stornierte Bestellungen nach Ausstellung erfordern eine Berichtigung; wie Sie diese handhaben, sollte im Vorfeld geklärt sein. Die Clearance-Frist verringert solche Fälle erheblich, weil Provisionen erst nach der Wartezeit in die Gutschrift gelangen.
Checkliste vor dem ersten Lauf
Prüfen Sie vor der ersten Gutschrift:
- Zustimmung des Partners zur Abrechnung per Gutschrift liegt vor und ist versioniert dokumentiert
- Steuerstatus und Steuerkennung des Partners sind hinterlegt
- Nummernkreis, Pflichtangaben und Hinweis „Gutschrift“ sind im Dokument vorhanden
- Umgang mit Kleinunternehmern, Auslandspartnern und Privatpersonen ist geklärt
- Format und Buchungsweg sind mit der Buchhaltung abgestimmt
- Widerspruchsweg des Partners ist beschrieben
Hinweis zur Einordnung
Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung zum Stand Oktober 2026 und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetze, Verwaltungsanweisungen und Fristen ändern sich. Provisora liefert die technische Basis für das Gutschriftverfahren; die steuerliche Bewertung Ihres Programms gehört zu Ihrer Steuerberatung. Auf Wunsch stimmen wir die Konfiguration mit Ihrer Kanzlei ab. Ein Gespräch dazu können Sie über die Demo-Buchung anstoßen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Lassen Sie die Umsetzung für Ihr Programm von Ihrer Steuer- bzw. Rechtsberatung prüfen.