Glossar

Gutschrift

Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn ist eine Abrechnung, die der Leistungsempfänger statt des Leistenden ausstellt. Im Partnerprogramm schreibt der Händler sie für die Provision des Partners.

Auch: Gutschrift im Sinne des UStG

Erklärung

Im Alltag bedeutet „Gutschrift“ oft eine Erstattung. Im Umsatzsteuerrecht ist sie etwas anderes: Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG kann der Empfänger einer Leistung die Abrechnung selbst erstellen. Der Partner erbringt die Vermittlungsleistung, der Händler rechnet sie in seinem Namen ab. Das Dokument muss ausdrücklich als „Gutschrift“ bezeichnet sein.

Für Händler hat das Verfahren einen praktischen Vorteil: Sie bekommen keine uneinheitlichen Rechnungen von Dutzenden Partnern, sondern erzeugen ein einheitliches Dokument mit fortlaufender Nummer. Voraussetzung ist, dass der Partner dem Verfahren zugestimmt hat.

Provisora erzeugt je Partner monatlich eine Gutschrift als ZUGFeRD-PDF, mit Netto/USt-Split oder dem Hinweis nach § 19 UStG. Dies ist keine Steuerberatung; lassen Sie die Ausgestaltung Ihres Programms von Ihrer Steuerberatung prüfen.

Nächster Schritt

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