Glossar
Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Auf der Gutschrift steht stattdessen ein Hinweis auf die Regelung.
Auch: § 19 UStG
Erklärung
Viele Partner im Affiliate-Marketing sind Einzelunternehmer, Blogger oder Influencer mit geringen Umsätzen. Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung und darf sie nicht gesondert ausweisen.
Für den Händler bedeutet das: Die Gutschrift für diesen Partner enthält den Bruttobetrag ohne USt-Ausweis und einen Hinweis auf § 19 UStG. Den Steuerstatus teilt der Partner mit; er muss im Partner-Konto hinterlegt sein, damit die richtige Variante erzeugt wird.
Die Schwellenwerte und Einzelheiten der Regelung ändern sich gelegentlich. Verlassen Sie sich dafür auf aktuelle Auskünfte Ihrer Steuerberatung, nicht auf diesen Eintrag.
Nächster Schritt
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